Verbandssanktionengesetz? Compliance? Brauchen wir nicht!

Warum es fatal ist, sich als Unternehmen / Unternehmer nicht damit auseinander zu setzen.

Was ist das Verbandsanktionengesetz (VerSanG)?

Es wird umgangssprachlich auch gerne „Unternehmensstrafrecht“ genannt.

Am 28.04.2020 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den mit den übrigen Ressorts abgestimmten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ veröffentlicht, dessen Kernstück das „Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ („Verbandssanktionengesetz“ – VerSanG) ist. Die Bedeutung dieser Neuregelung für das Strafrecht und Unternehmensrecht ist kaum zu überschätzen. Im Wesentlichen wird damit nun in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht eingeführt, auch wenn dies wegen des verfassungsrechtlichen Schuldprinzips nicht so heißen darf. Das VerSanG findet Anwendung auf juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften. Anders als im Vorentwurf gilt dies aber nur dann, wenn deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Verbände und Vereinigungen, die keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, oder staatliche Stellen fallen nicht hierunter. Gegen diese kann ggf. aber eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG verhängt werden.

Warum brauche ich ein Compliance Management?

Vertrauen ist die Basis für nachhaltigen Umsatz. Unter anderem erreicht man einen Wettbewerbsvorteil, mitbegründet durch die nachfolgenden Punkte:

§Vertrauen ist die langfristige Brücke für die Kooperation mit anderen Unternehmen, Geschäftspartnern und Kunden

§ Ein Compliance Management ist immer stark mit der Unternehmenskultur verknüpft und hat damit einen erheblichen Einfluss auf die Mitarbeiterbindung und die Identifikation mit dem Unternehmen

§ Investoren sind eher bereit in ein Unternehmen mit einem funktionierenden Compliance Management zu investieren (kostengünstigere Finanzierungen) und ein Großteil der global agierenden Unternehmen fordern bereits jetzt einen Nachweis bei der Geschäftsanbahnung

Zusätzlich zum Wettbewerbsvorteil stellen sich auch monetäre Vorteile mit einer Compliance ein

§ Prämien für die Haftpflichtversicherung der Unternehmensleiter sind geringerer

§ Anforderung von Straf- und Steuerbehörden (Enthaftung möglich)

§ Vermeidung von Verstößen und damit die Reduzierung der dazugehörigen Folgekosten; Schutz der Reputation; Compliance als Marketingbestandteil; Sicherung von Geschäftsbeziehungen; Steigerung des Unternehmenswertes; Sicherung des Unternehmensvermögens

Compliance-Management-Systemen (CMS) wird künftig eine wesentlich höhere Bedeutung zukommen als bisher. Ein effektives CMS kann dazu führen, dass bei Begehung von Verbandstaten durch Mitarbeiter oder Dritte schon die Zurechnung an den Verband nach§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VerSanG-E entfällt, von der Fortführung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verband nach §§ 35, 36 VerSanG-E abgesehen oder lediglich eine Verwarnung nach § 10 Abs. 1 VerSanG-E ausgesprochen wird. Ein fehlendes oder unzureichendes CMS kann nach § 15 Abs. 3 Nr. 6 VerSAnG-E sanktionsschärfend, ein hinreichendes sanktionsmildernd gewertet werden. Selbst ein erst nach Begehung einer Verbandstat eingeführtes oder verbessertes CMS kann nunmehr nach § 15 Abs. 2 Nr. 7 VerSanG-E als sanktionsmindernd berücksichtigt werden.

Compliance ist doch nur ein Verhaltenskodex – den kann man sich ja von irgendeinem anderen Unternehmen kopieren

Ganz so einfach ist das leider nicht 😉 – ein Compliance Management besteht aus verschiedenen Bestandteilen … ein Verhaltenskodex ist nur ein kleiner Teil davon. Der Verhaltenskodex als Wertemanagement ist lediglich das Fundament eines Compliance Managements. Weitere Bestandteile sind Richtlinien, Risiko-Analysen, Überwachung und Reporting der Einhaltung der Richtlinien, Kommunikation und Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte etc.

Allerdings ist nicht gleich das ganz große Compliance-Paket bei allen Unternehmen sinnvoll und angebracht.

Ich berate Sie gerne und unterstütze Sie bei der Umsetzung Ihres maßgeschneiderten Compliance Managements.

Fazit

Compliance ist eine Thematik, vor der Sie als Unternehmer / Unternehmung nicht mehr die Augen verschließen können. Je eher Sie mit der Umsetzung anfangen, umso eher haben Sie ein CMS, dass wirklich zu Ihnen passt. Bestandteile eines Compliance Managements sind schließlich etwas, dass auch gelebt werden sollte und nicht nur etwas ist, das auf dem Papier steht.

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