Aktueller Status zum Verbandssanktionengesetz – Verabschiedung für Ende 2020 / Anfang 2021 erwartet

Im April 2020 hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das sogenannte „Verbandssanktionengesetz – VerSanG-E“ oder auch „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ veröffentlicht und die Verbandsanhörung eingeleitet.

Entgegen der teilweise heftigen Kritik der Verbände und Organisationen an der Konzeption, wurde der Regierungsentwurf im Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossen.

Nach der Sommerpause hat das reguläre Gesetzgebungsverfahren begonnen. Da es ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf in den Bundesrat eingebracht.

Der Bundesrat hat sich im September 2020 sehr ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst, durch Einführung eines sogenannten Verbandssanktionengesetzes die Wirtschaftskriminalität wirksamer zu bekämpfen. Durch den Bundesrat erfolgte keine Generalablehnung, aber er äußert in seiner ausführlichen Stellungnahme auf fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf an verschiedenen Passagen des Regierungsentwurfs hin.

Am 21.10.2020 hat die Bundesregierung den finalen Entwurf in den Bundestag eingebracht und damit die endgültige Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet.

Damit ist mit einer Verabschiedung dieses Gesetzes noch Ende 2020 oder Anfang 2021 zu rechnen.

Unternehmen sollten die Thematik nicht weiter unbeachtet lassen. Die im Gesetz enthaltene Frist für die Umsetzung, ist – besonders für Unternehmen im Mittelstand, die häufig gar kein Compliance Management haben – ziemlich eng.

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