Die häufigsten Fehleinschätzungen in Bezug auf Compliance im Mittelstand

Die Folgekosten von Compliance-Verstößen sind um einiges höher als die Kosten für die Schaffung eines präventiv wirkenden Compliance-Managements.

Eines von leider recht häufigen Bußgeldverfahren gegen Mittelstandsbetriebe ist beispielsweise nachfolgendes: B10-22-15.pdf (bundeskartellamt.de)

Das Bundeskartellamt hat hier insgesamt gegen acht Großhändler aufgrund Preisabsprachen / Rabattabsprachen ein Bußgeld von insgesamt 157 Mio. € verhängt. Andere in diesem Verfahren genannte Unternehmen sind – auch aufgrund von dem Nachweis entsprechender präventiver Compliance-Maßnahmen – ohne Bußgelder und weiterer Ermittlungen straffrei davongekommen. Die Nachforschungen gingen bis ins Jahr 2000 zurück.

Im Durchschnitt mussten die acht Unternehmen 19,6 Mio. € Bußgeld bezahlen – ein Betrag, der einem Mittelstandunternehmen „das Genick brechen“ kann.

Die häufigsten Fehleinschätzungen in Bezug auf notwendiges Compliance Management im Mittelstand sind:

  1. Compliance verursacht nur Kosten und hindert uns am Geschäftemachen.
  2. Ist doch eh unwahrscheinlich, dass ein Verstoß von unserem Unternehmen auffällt. Und wenn, sitzen wir das einfach aus
  3. In manchen Ländern muss man halt „Beschleunigungsprämien“ bezahlen, um an Umsatz zu kommen.
  4. Absprachen über Preise, Rabatte etc. machen doch alle.
  5. Es haftet ja eh nur die Geschäftsführung.
  6. Compliance ist gerade ein Modethema – soll sich Herr XY aus der Auftragsbearbeitung halt noch mit darum kümmern. Wird ja so viel Aufwand nicht sein.
  7. Ein Verhaltenskodex und ein paar Richtlinien werden schon ausreichen.

Ja, die Einführung oder auch nur die Optimierung eines bestehenden Compliance Managements kostet zunächst Geld – aber Sie können sich sicher sein, dass dieser Kostenaufwand definitiv geringer sein wird als eine potenzielle Millionen-Geldbuße des Bundeskartellamtes oder einer anderen Behörde.

Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Ihr Unternehmen mit einer Überprüfung durch Behörden – und damit eventuell mit Strafen – rechnen muss, ist höher als viele denken. Stöbern Sie einfach einmal auf der Internetseite des Bundeskartellamtes und den dort veröffentlichten Fallberichten … Sie werden erstaunt sein, wie viele Mittelstandsbetriebe dort allein im Jahr 2020 in den Fokus gerieten und zu erheblichen Bußgeldern etc. verurteilt wurden (Bundeskartellamt – Entscheidungsdatenbank).

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Ansicht, dass nur die Geschäftsführung haftet. Kann Ihnen als Führungskraft oder Mitarbeiter ein vorsätzliches / wissentliches Handeln nachgewiesen werden, sind Sie mit in der Haftung … was von Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen reichen kann.

Ferner deckt die häufig im Unternehmen abgeschlossene D&O-Versicherungen in der Regel Compliance-Verstöße nicht mit ab – schauen Sie sich dazu unbedingt Ihre Versicherungspolice an. Insbesondere im Hinblick auf „punitive damages“.

Die Ausübung einer Compliance-Funktion in Ihrem Unternehmen ist nichts, was „nebenbei“ gemacht werden kann. Die zuständige Person muss neben dem notwendigen Fachwissen, genügend Praxiserfahrung, Unternehmenskenntnisse und entsprechende Ressourcen haben, um sich ohne in Interessenskonflikte zu geraten, dieser Aufgabe zu stellen. Die Schaffung der Position eines Compliance-Beauftragten kostet natürlich Geld, langfristig gesehen ist es aber eine Investition, die Ihrem Unternehmen sehr viel Kapital und Ärger erspart.

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