Gesetzentwurf des BayRDG sieht ein Compliance Management vor

Handlungsbedarf für Rettungsdienste und Hilfsorganisationen

Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf umfasst einige Änderungen hinsichtlich Bereichsausnahmen, Einrichtung eines Notfallregisters, Anpassungen fachlicher Qualifikationen und der Einführung von Compliance-Standards im Rettungsdienst.

Ein Mindeststandard im Compliance Management umfasst die Bereiche:

· Compliance-Kultur

· Compliance-Ziele

· Compliance-Organisation

· Compliance-Risiken

· Compliance-Programm inkl. Hinweisgebersystem

· Compliance-Kommunikation

· Compliance-Überwachung- und Verbesserung

Rettungsdienste und Hilfsorganisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen bis Mitte Dezember 2021 die EU-Hinweisgeberrichtlinie (https://srotterdam.business.blog/2021/04/14/eu-whistleblower-richtlinie-ein-uberblick/) umgesetzt haben.

Ein Compliance Managementsystem ohne adäquates Hinweisgebersystem wird als nicht ausreichend bewertet und wird keine Haftungsreduzierung bringen.

Neben der Überprüfung der Gemeinnützigkeit, müssen Rettungsdienste und Hilfsorganisationen ein Konzept zum Compliance Management vorlegen. Ein Compliance Management erleichtert den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und den damit verbundenen Überprüfungen zur Regelkonformität. Ein CMS enthält Mechanismen zur Einhaltung von Gesetzen (Legalitätspflicht) und wirkt präventiv hinsichtlich Korruption, Diskriminierung und anderen potentiellen Compliance-Risiken.

Für die Implementierung eines Compliance Managementsystems, dass den Anforderungen eines Rettungsdienstes / einer Hilfsorganisation gerecht wird, braucht es neben der fachlichen Kompetenz auch Zeit. Vor allem, wenn das Unternehmen sich bislang noch nie mit Compliance Management und der Umsetzung beschäftigt hat.

Da diese Neuregelungen voraussichtlich im 1. Halbjahr 2022 in Kraft treten, empfehle ich dringend, hier nicht zu lange mit der Umsetzung zu warten. Compliance-Lösungen, die “mit der heißen Nadel” gestrickt werden, bringen langfristig mehr Schaden als Nutzen und erfüllen die vorgegebenen Kriterien zur Haftungsreduzierung nicht.

Ich habe mich als zertifizierter Compliance Officer auf Mittelstandsunternehmen und Unternehmen im Rettungsdienst / Hilfsorganisationen spezialisiert und stelle Ihnen gerne meine Kompetenz bei der Umsetzung oder Verbesserung eines bestehenden Compliance Managements in Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

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