Sorgfaltspflichten als Teil nachhaltiger Unternehmensführung
Unternehmerische Sorgfaltspflichten haben das Ziel, potenzielle und tatsächlich negative Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit auf Mensch, Gesellschaft oder auch die Umwelt zu identifizieren und zu vermeiden.
Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen und die darauf aufbauenden Leitlinien, Rechtsvorschriften und Standards spezifizieren, dass Unternehmen sich dabei nicht nur nachteiligen Auswirkungen widmen müssen, die sie durch ihre eigene Tätigkeit verursachen, sondern auch jene, zu denen sie beitragen oder mit denen sie unmittelbar über ihre Geschäftsbeziehungen verbunden sind – also für alle potentiell nachteiligen Auswirkungen entlang der Lieferkette.
Unternehmen, die potenziell oder tatsächlich negative Auswirkungen verursachen,, sind dazu verpflichtet, notwendige und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Auswirkungen zu beenden oder zu vermeiden. Dazu zählt auch die Einflussnahme auf Verursacher innerhalb der Lieferkette Ihres Unternehmens.
Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten sind weitestgehend rein prozedurale Pflichten – Rechtsvorschriften, Richtlinien und Standards schreiben für die Umsetzung bestimmte Schritte vor.
Für eine bessere Übersicht sind nachfolgend in einer Tabelle die wichtigsten Rechtsvorschriften und Richtlinien gegenüber gestellt. Was allerdings alle gemeinsam haben, ist die Einrichtung einer Berichterstattung und eines Beschwerdemechanismus (Hinweisgebersystems), was die Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie zusätzlich dringender macht (siehe dazu https://srotterdam.business.blog/2021/04/14/eu-whistleblower-richtlinie-ein-uberblick/)
Die Identifizierung wesentlicher Risiken und die Priorisierung von negativen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit ist in allen nachfolgend aufgeführten Standards / Richtlinien und Rechtspflichten vorgesehen. Damit wird der Sorgfaltspflichtenprozess zu einem Managementsystem, dass der Vermeidung, Verminderung, Beendigung und Wiedergutmachung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt dient.
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte | OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen | OECD Due Diligence Guidance | ISO 26000 | EU-Verordnung Konfliktmineralien | |
Funktion / Ziele | Standard zur Unternehmensverantwortung sowie Einhaltung der Menschenrechte | Standard zur Unternehmensverantwortung sowie Einhaltung der Menschenrechte für international agierende Unternehmen | Handreichung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten | Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung | Sorgfaltspflichten im Kontext mit der Einfuhr von bestimmten Mineralien aus Hochrisiko-Gebieten |
Kern-elemente | GrundsatzerklärungRisiko-AnalyseMaßnahmen-KatalogBerichterstattungBeschwerde-mechanismus / Hinweisgebersystem | GrundsatzerklärungRisiko-AnalyseMaßnahmen-KatalogBerichterstattungBeschwerde-mechanismus / Hinweisgeber-system | GrundsatzerklärungRisiko-AnalyseMaßnahmen-KatalogBerichterstattungBeschwerde-mechanismus / Hinweisgeber-system | GrundsatzerklärungRisiko-AnalyseMaßnahmen-KatalogBerichterstattungBeschwerde-mechanismus / Hinweisgeber-system | GrundsatzerklärungRisiko-AnalyseMaßnahmen-KatalogBerichterstattungBeschwerde-mechanismus / Hinweisgeber-system |
Geltungs-bereich | Alle Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) | Alle Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) | Alle Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) | Alle Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) | Alle Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) |
Inhalte | Menschenrechte | Menschenrechte / Beschäftigung / Umwelt / Korruption / Verbraucherinteressen | Menschenrechte / Beschäftigung / Umwelt / Korruption / Verbraucherinteressen | Menschenrechte / Sozialbelange / Arbeitnehmerbelange / Umwelt | Menschenrechtsverletzungen und andere negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Konfliktmineralien und Finanzierung von bewaffneten Konflikten |
Neben diesen aufgeführten verbindlichen Rechtsvorschriften und Standards gibt es zunehmend Zertifizierungen und weitere Gesetze – wie das im Juni 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – dass Ihr Unternehmen zunehmend zum Handeln zwingt.
Damit Ihnen keine Verletzung der Sorgfaltspflichten vorgeworfen werden kann, sollten Sie Ihr Unternehmen hierzu sicher aufstellen. Auch als KMU besteht ein konkreter Handlungsbedarf – insbesondere dann, wenn Sie als Zulieferer für Großunternehmen in den Branchen Automotive, Pharmazie und Chemie tätig sind.
Ich kann Ihnen aber eine kleine Sorge nehmen: als KMU ist der Aufwand für die Umsetzung und Einhaltung der Sorgfaltspflichten überschaubar und nicht vergleichbar mit dem Aufwand, den Großunternehmen / Konzerne betreiben müssen.