Neuer Entwurf zur EU-Hinweisgeberrichtlinie liegt dem Bundesministerium für Justiz vor

Nachdem Deutschland und 22 weitere EU-Mitgliedsstaaten eine Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie haben verstreichen lassen, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren der EU eingeleitet. Der daraus resultierende Zugzwang zur Umsetzung führte in Deutschland zu einem neuen Gesetzentwurf, der bereits beim BMJ vorliegt.

Im Vergleich zur der bisherigen EU-Hinweisgeberrichtlinie, ist im deutschen Entwurf ein Schutz von Hinweisgebern weiter gefasst. Hinzu kommt, dass Hinweisgeber auch Verstöße gegen Bereiche des deutschen Rechts melden können.

Der vorliegende Entwurf bietet mehr Klarheit über den Schutz von Whistleblowern. Die vorgesehenen Meldewege beschränken sich auf eine interne Meldestellt, eine externe Meldestelle, sowie eine zusätzliche Meldestelle beim BMJV.

Dass dem Hinweisgeber nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt wird, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, ist kritisch zu sehen und kann meines Erachtens bei der Verabschiedung im Bundesrat zu Diskussionen führen. Geplant ist die Verabschiedung für den Herbst 2022.

Auch wenn es noch kein nationales Gesetz zum Hinweisgeberschutz gibt, empfehle ich Unternehmen nach wie vor, sich frühzeitig mit der Implementierung eines Hinweisgebersystems zu beschäftigen.

Die Problematik mit der neuen DSGVO hat es damals deutlich gezeigt: fast jedes Unternehmen brauchte fachkundige externe Unterstützung bei der Umsetzung. Das gleiche Phänomen ist für die Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie absehbar.

Je länger Sie warten, umso schwieriger – und teurer – wird es für Ihr Unternehmen, eine entsprechende Unterstützung zu bekommen.

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