Nachhaltigkeitsberichtspflicht – neue EU-Richtlinie betrifft mehr als 40.000 deutsche Mittelstandsunternehmen

Hinsichtlich des im April 2021 der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlags zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – liegt nun ein Kompromissvorschlag vor, zu dem der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments seine Position festgelegt hat. Der aktuelle Zeitplan der EU sieht eine Verabschiedung des Juni 2022 vor, sowie eine Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2022 – die Berichtspflicht gilt dann bereits ab dem Geschäftsjahr 2023.

Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen gesetzlich verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Der neue Richtlinienvorschlag sieht eine erhebliche Erweiterung der Informationspflichten von Unternehmen vor.

Nach der bisherigen CSR-Berichterstattungsrichtlinie waren Unternehmen von öffentlichem Interesse mit über 500 Mitarbeitern erfasst. Durch den Richtlinienvorschlag soll der Anwendungsbereich auf etwa 49.000 Unternehmen erweitert werden.

Nach der Verabschiedung des Richtlinienvorschlags, müssen zukünftig alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen), sowie große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen berichten. Das Kriterium der Arbeitnehmerzahl wird von 500 auf 250 gesenkt.

Zusätzlich werden neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt: Unternehmen müssen umfassend unter anderem über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie über Geschäftsstrategien und -prozesse zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen berichten. Darunter fallen auch Informationen über den Due Diligence-Prozess zur Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungskette.

Die konkrete Ausgestaltung der Berichtspflichten erfolgt durch einen neuen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard – bis dieser von der EU-Kommission vorgelegt wird, empfiehlt es sich für Unternehmen, sich an den GRI-Standards oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex zu halten.

Die Verantwortung der Geschäftsführung, die bislang auf die Finanzberichterstattung bezogen hat, wird im Rahmen der neuen Richtlinie auf den Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet.

Unterschätzen Sie die neue EU-Richtlinie und den damit verbundenen Aufwand in Ihrem Unternehmen nicht.

Agieren Sie lieber, als dass Sie kurzfristig reagieren müssen.

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