Warum auch KMUs und gemeinnützige Unternehmen sich damit auseinander setzen müssen
Zum Stichtag des 01. Juni 2024 wird die BAFA das Vorliegen, sowie deren Veröffentlichung der Berichte prüfen. Grundsätzlich eine Angelegenheit, die hinlänglich bei Unternehmen bekannt ist.
Warum dies auch für KMUs durchaus von hoher Relevanz ist? Nun, Sie können sicher sein, dass die unter den Anwendungsbereich des Gesetztes fallenden Unternehmen, einen Großteil der Bestandteile auch bei Ihnen abfragen werden.
Übrigens – ein weiterer Sachverhalt, den einige Unternehmen vollkommen vergessen: „Gemeinnützige Unternehmensformen des Privatrechts fallen ohne Einschränkung in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Es gelten keine Besonderheiten.“ (Quelle: BAFA – Überblick)
Aber zurück zum eigentlichen Thema: im Grunde ist es ganz einfach – damit die berichtspflichtigen Unternehmen den Anforderungen der BAFA gerecht werden können, ist es unerlässlich, dass diese bei ihren Zulieferern (und auch DIENSTLEISTERN!) einige Bestandteile abfragen und entsprechende Belege dazu haben möchten.
Die Inhalte des vollständigen Berichtsfragebogens habe ich Ihnen nachfolgend zusammengestellt und direkt alle Bestandteile mit einem * markiert, die mit 99%-iger Sicherheit bei Ihnen als mittelständischer Zulieferer abgefragt werden:
- Überwachung des Risikomanagements und Verantwortung der Geschäftsleitung *
- Grundsatzerklärung über Menschenrechtsstrategie *
- Verankerung der Menschenrechtsstategie im Unternehmen *
- Jährliche Risikoanalyse *
- Anlassbezogene Risikoanalyse*
- Angabe der identifizierten Risiken*
- Gewichtung und Priorisierung der identifizierten Risiken
- Benennung der konkreten Risiken, Land und deren Priorisierung
- Präventionsmaßnahmen im Unternehmen zur Vorbeugung un Minimierung *
- Schulungen und Kontrollmaßnahmen zur Prüfung der Wirksamkeit im Unternehmen *
- Ergriffene Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern *
- Ergriffene Präventionsmaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern *
- Kommunikation der Ergebnisse der Risikoanalyse
- Feststellung von Verletzungen bei mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern inklusive der Angabe der ergriffenen Maßnahmen zur Abstellung des Verstoßes (*)
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (Hinweisgebersystem) inklusive Form, Zugänglichkeit, Zuständigkeit, Schulung, Hinweisgeberschutz und Wirksamkeit *
- Im Unternehmen definierte Prozesse zu Präventionsmaßnahmen / Abhilfemaßnahmen / Risikoanalyse / Beschwerdeverfahren / Dokumentation *
Da die Bearbeitungszeiträume für KMUs in der Regel von den Großunternehmen sehr eng gefasst sind, ist es dringend anzuraten, sich vorzubereiten und die entsprechenden Dokumente griffbereit verfügbar zu haben.
Sie haben keine personellen und fachlichen Ressourcen, um dem gerecht zu werden? Gar kein Problem: ich biete Ihnen schlanke Lösungen und auch diverse vorformulierte Vorlagen der benötigten Unterlagen an.