Am 23. Juni 2022 hat der Bundestag die neue Arbeitsbedingungsrichtlinie verabschiedet. Die darin enthaltene Umsetzungsfrist läuft für Unternehmen am 31. Juli 2022 aus - Sie haben also noch etwa 2 Wochen Zeit für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Da die Nicht-Einhaltung als Ordnungswidrigkeit gemäß OWIG mit Bußgeldern in 4-stelliger Höhe geahndet werden kann, ist allen Unternehmen anzuraten, die Umsetzung schnellstmöglich in Angriff zu nehmen.