Laut BetrVG ist der Betriebsrat mit Verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, UVV, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz gehört mit dazu, da es den Mitarbeiterschutz vor Repressalien nach einem Hinweis beinhaltet. Hinzu kommt, dass der Betriebsrat hier – aufgrund des Einflusses auf das Ordnungsverhalten im Unternehmen – gemäß § 86 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat.
Lieferkettengesetz? Transparenzregister? Betrifft mich das überhaupt?
Lieferkettengesetz? Transparenzregister? Betrifft mich das überhaupt?
Haftungsreduzierung für Vereinsorgane durch Compliance Management
Durch die zunehmende rechtliche Komplexität und den damit verbundenen immer weitergehenden Haftungsrisiken, den zu erfüllenden Sorgfaltspflichten in Kombination mit Sanktionsverschärfungen und verstärkten behördlichen Kontrollen, machen ein Compliance Management auch für Vereine unabdingbar. Zum Reputationsschutz, Haftungsreduzierung, Element der Mitgliedergewinnung und -bindung, sowie als Bestandteil der Corporate Social Responsibility. Im Falle eines compliance-relevanten Vorfalls wirkt sich der Nachweis eines wirksamen Compliance Managementsystems haftungsreduzierend aus.
Wenn Mitarbeiter kriminell werden – eine Herausforderung für Unternehmen
Wenn Mitarbeiter kriminell werden - eine Herausforderung für Unternehmen. Die Gründe und Motive für Wirtschaftskriminalität sind vielfältig - mit präventiven Maßnahmen hat jedes Unternehmen die Möglichkeit, Schäden zu vermeiden.
Compliance Management – Rechtskonformität & Pflichtendelegation
Die Pflichtendelegation und Steuerung im Rahmen eines Compliance Managements ist ein nicht zu unterschätzender wichtiger Bestandteil, um zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken für Geschäftsführung, Führungskräfte und andere Mitarbeiter mit Kontrollaufgaben zu minimieren.
Was das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gemeinsam haben
Prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Geschäftsbereich die Anforderungen des AGG und des Lieferkettengesetzes erfüllen, bevor Sie an die Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen des Lieferkettengesetzes bei Ihren Lieferanten gehen.
Änderung im Kartellrecht – Sanktionsmilderung durch Compliance-Maßnahmen
Angemessene und wirksame Compliance-Maßnahmen werden gem. § 81 GWB neuerdings bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt. Wie stark sich diese Maßnahmen auswirken können, ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise von den getroffenen Vorkehrungen zur Aufdeckung von Verstößen oder dem Vorliegen einer Selbstanzeige (Kronzeugenregelung). Hätte der Verstoß durch eine ordnungsgemäßes und wirksames Compliance Management verhindert oder erschwert …
„Änderung im Kartellrecht – Sanktionsmilderung durch Compliance-Maßnahmen“ weiterlesen
Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)– unternehmerische Verantwortung endet nicht am Werkstor
Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LsKG)“ wurde am 11. Juni 2021 im Bundestag verabschiedet. Die von Unternehmen zu erfüllenden Sorgfaltspflichten betreffen die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen im Zusammenhang mit Produktion und Handel entgegenzuwirken, werden mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen zur Einhaltung der unternehmerischen Verantwortung verpflichtet. Die Einhaltung der im Lieferkettengesetz …
Compliance Management in der Marktforschung und Unternehmensberatung – Kür oder lästige Pflicht?
Interview mit Nils Tychewicz - Managing Director der DTO Consulting GmbH Die EU-Whistleblower-Richtlinie, das Lieferkettengesetz und das kommende Verbandssanktionengesetz – mittlerweile müssen sich nicht nur Konzerne und börsennotierte Unternehmen mit immer mehr Regeln und Gesetzen auseinandersetzen. Zunehmend sind inzwischen auch KMUs betroffen. Saskia Rotterdam: Herr Tychewicz, wie sehen Sie den Handlungsdruck durch immer mehr Gesetzgebungen …
EU-Whistleblower-Richtlinie – Ein Überblick
Nach langen Gesprächen und einigen Diskussionen wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 – „EUWBR“) im November 2019 veröffentlicht. Wenn die EU-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt wird, wirkt die Richtlinie unmittelbar. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen bis Mitte Dezember 2021 handeln. Kleinere Unternehmen haben Zeit bis …