Änderung im Kartellrecht – Sanktionsmilderung durch Compliance-Maßnahmen

Angemessene und wirksame Compliance-Maßnahmen werden gem. § 81 GWB neuerdings bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt. Wie stark sich diese Maßnahmen auswirken können, ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise von den getroffenen Vorkehrungen zur Aufdeckung von Verstößen oder dem Vorliegen einer Selbstanzeige (Kronzeugenregelung). Hätte der Verstoß durch eine ordnungsgemäßes und wirksames Compliance Management verhindert oder erschwert …