Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)– unternehmerische Verantwortung endet nicht am Werkstor

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LsKG)“ wurde am 11. Juni 2021 im Bundestag verabschiedet. Die von Unternehmen zu erfüllenden Sorgfaltspflichten betreffen die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen im Zusammenhang mit Produktion und Handel entgegenzuwirken, werden mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen zur Einhaltung der unternehmerischen Verantwortung verpflichtet. Die Einhaltung der im Lieferkettengesetz …