BAFA- Berichtspflicht zum Lieferkettengesetz

Zum Stichtag des 01. Juni 2024 wird die BAFA das Vorliegen, sowie deren Veröffentlichung der Berichte prüfen. Grundsätzlich eine Angelegenheit, die hinlänglich bei Unternehmen bekannt ist. Warum dies auch für KMUs durchaus von hoher Relevanz ist? Nun, Sie können sicher sein, dass die unter den Anwendungsbereich des Gesetztes fallenden Unternehmen, einen Großteil der Bestandteile auch bei Ihnen abfragen werden.

Fraud-Triangle und die unterschiedlichen Tätertypen – Grundlagenkenntnisse um Wirtschaftskriminalität im Unternehmen zu begegnen und zu verhindern

In einem meiner vorherigen Blog-Beiträge bin ich auf die unterschiedlichen Tätertypen und Gründe für wirtschaftskriminelles Verhalten eingegangen. Sie können den Beitrag hier nochmal lesen: Wenn Mitarbeiter kriminell werden – eine Herausforderung für Unternehmen – Compliance-Beratung (wpcomstaging.com) Da derzeit das Thema Wirtschaftskriminalität in seinen unterschiedlichen Ausprägungen immer wieder im Gespräch ist, möchte ich diesmal nicht nur …

Das neue nationale Hinweisgeberschutzgesetz – eine Herausforderung an Betriebsräte und Unternehmen

Laut BetrVG ist der Betriebsrat mit Verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, UVV, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz gehört mit dazu, da es den Mitarbeiterschutz vor Repressalien nach einem Hinweis beinhaltet. Hinzu kommt, dass der Betriebsrat hier – aufgrund des Einflusses auf das Ordnungsverhalten im Unternehmen – gemäß § 86 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat.

Fristablauf der Arbeitsbedingungsrichtlinie – was Sie als Unternehmer tun müssen

Am 23. Juni 2022 hat der Bundestag die neue Arbeitsbedingungsrichtlinie verabschiedet. Die darin enthaltene Umsetzungsfrist läuft für Unternehmen am 31. Juli 2022 aus - Sie haben also noch etwa 2 Wochen Zeit für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Da die Nicht-Einhaltung als Ordnungswidrigkeit gemäß OWIG mit Bußgeldern in 4-stelliger Höhe geahndet werden kann, ist allen Unternehmen anzuraten, die Umsetzung schnellstmöglich in Angriff zu nehmen.

Nachhaltigkeitsberichtspflicht – neue EU-Richtlinie betrifft mehr als 40.000 deutsche Mittelstandsunternehmen

Nach der Verabschiedung des Richtlinienvorschlags, müssen zukünftig alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen), sowie große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen berichten. Das Kriterium der Arbeitnehmerzahl wird von 500 auf 250 gesenkt. Zusätzlich werden neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt: Unternehmen müssen umfassend unter anderem über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie über Geschäftsstrategien und -prozesse zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen berichten.

Neuer Entwurf zur EU-Hinweisgeberrichtlinie liegt dem Bundesministerium für Justiz vor

Neuer Entwurf zur EU-Hinweisgeberrichtlinie liegt dem Bundesministerium für Justiz vor Nachdem Deutschland und 22 weitere EU-Mitgliedsstaaten eine Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie haben verstreichen lassen, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren der EU eingeleitet. Der daraus resultierende Zugzwang zur Umsetzung führte in Deutschland zu einem neuen Gesetzentwurf, der bereits beim BMJ vorliegt.

Haftungsreduzierung für Vereinsorgane durch Compliance Management

Durch die zunehmende rechtliche Komplexität und den damit verbundenen immer weitergehenden Haftungsrisiken, den zu erfüllenden Sorgfaltspflichten in Kombination mit Sanktionsverschärfungen und verstärkten behördlichen Kontrollen, machen ein Compliance Management auch für Vereine unabdingbar. Zum Reputationsschutz, Haftungsreduzierung, Element der Mitgliedergewinnung und -bindung, sowie als Bestandteil der Corporate Social Responsibility. Im Falle eines compliance-relevanten Vorfalls wirkt sich der Nachweis eines wirksamen Compliance Managementsystems haftungsreduzierend aus.

Nudging – ein verhaltensökonomischer Ansatz im Compliance Management

Nudging wird mittlerweile in vielen Bereichen angewendet – unter anderem auch im Bereich des Compliance Managements. Das sogenannte „Behavioral Ethics Nudging“ wird als Zukunft des Corporate Compliance Managements gesehen. In diesem Zusammenhang ist es eine evidenzbasierte und auch kostengünstige Methode, die Haftungsrisiken zu reduzieren.