Compliance-Schulungen / Employee Training

Compliance-Training als Baustein eines funktionierenden Compliance Managements

Aktuell noch geltende Rechtsgrundlage für Compliance ist das OWiG – Ordnungswidrigkeitengesetz.

§ 130 OWiG besagt folgendes (Quelle: https://dejure.org/gesetze/OWiG/130.html)

(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.

(2) Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. 2§ 30 Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. Ist die Pflichtverletzung mit Geldbuße bedroht, so bestimmt sich das Höchstmaß der Geldbuße wegen der Aufsichtspflichtverletzung nach dem für die Pflichtverletzung angedrohten Höchstmaß der Geldbuße. Satz 3 gilt auch im Falle einer Pflichtverletzung, die gleichzeitig mit Strafe und Geldbuße bedroht ist, wenn das für die Pflichtverletzung angedrohte Höchstmaß der Geldbuße das Höchstmaß nach Satz 1 übersteigt.

Mit dem voraussichtlich Ende 2020 / Anfang 2021 kommenden Verbandssanktionengesetz (VerSanG), haben Unternehmen zwei Jahre Zeit, die im VerSanG geforderten Maßnahmen umzusetzen.

Dazu gehört regelmäßiges Compliance-Training als elementarer Bestandteil eines funktionierenden Compliance Managements.

Im Falle eines Compliance-Verstoßes und Ermittlungen der Behörden, können Sie mit den dokumentierten Schulungen nachweisen, dass Sie Ihrer Leitungsaufgabe nachgekommen sind – was sich haftungsreduzierend auswirken kann.

Darüber hinaus verlangen Banken, Kunden, Zulieferer und Dienstleister immer öfter konkrete Nachweise eines Compliance Managements und den Beleg der erfolgten Compliance-Schulungen.

In Kooperation mit der IHK-Akademie biete ich nachfolgenden Zertifikatslehrgang an – Alternativ komme ich auch gerne für Schulungen zu Ihnen oder führe den Zertifikatslehrgang als Inhouse-Seminar bei Ihnen durch:

Compliance Beauftragter (IHK) | IHK-Akademie in Ostbayern (ihk-wissen.de)

%d Bloggern gefällt das: